GANZTAGSGRUNDSCHULE
Die Anmeldung zur Ganztagsgrundschule findet jeweils im Februar für das folgende Schuljahr statt. Sie ist für ein Schuljahr bindend und kann nicht während des Schuljahres aufgehoben werden.
Die Schulpflicht erweitert sich für Kinder im Ganztagsbetrieb. Das heißt, dass ein Kind am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr schulpflichtig ist. An den anderen Tagen sind die regulären Unterrichtsenden 12.20 bzw. 11.25 Uhr (Freitags für Klasse 1 und 4).
Bitte vereinbaren Sie Arzttermine oder andere Termine außerhalb dieser Zeiten.
Falls Sie für Ihr Kind ein warmes Mittagessen für den Ganztagesbetrieb buchen wollen, folgen Sie bitte folgender Anleitung:
Für die Kinder, die donnerstags Nachmittagsunterricht haben, besteht die Möglichkeit zur Betreuung während der Mittagspause.
Den Vertrag mit der Gemeinde für die kostenpflichtige Betreuung können Sie sich hier herunterladen.
Bitte ausfüllen und mit allen Daten in der Schulkindbetreuung abgeben.